Die Beantragung von Fördermittel

Die Pflegeversicherung leistet in vielen Fällen einen nennenswerten Beitrag zu den Kosten bei Umbauten in der Wohnung der Pflegebedürftigen.
Genau genommen geht es um Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Umfelds, also

  • Umbau zum barrierefreien Bad
  • Türverbreiterungen
  • Ebenerdige Zugänge
  • Beseitigen von Türschwellen
  • Einrichten von Rampen

Die Zuschüsse sind aktuell mit 2.557 Euro je Maßnahme gedeckelt. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse von den Landratsämtern bzw. dem bayerischen Sozialministerium. So kann eine maximale Förderung bis zu 10.000 Euro entstehen.

Fragen Sie uns, wir helfen bei der Antragstellung und kennen die Förderquellen.