Die Verhinderungspflege
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn die Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs, aber auch wegen Krankheit oder aus anderen Gründen ausfällt. Genau genommen ist der Grund des Ausfalls nicht entscheidend für diese Leistung.
Anteiliges Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege für bis zu vier Wochen je Kalenderjahr gewährt.
Die Aufwendungen der Pflegekassen können sich in diesem Kalenderjahr auf bis zu 1.612 Euro + ggf. 806 Euro aus Kurzzeitpflege belaufen, wenn die Verhinderungspflege durch geeignetes Personal oder Pflegepersonen sichergestellt wird.
Scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen, wenn Sie über mehrere Tage oder Wochen professionelle und persönliche Hilfe brauchen.
Anruf genügt unter (0 86 31) 1 66 22 22.