Pflegegrade

Neuerungen 2017

Sehr geehrte Patienten, 

gern haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen und Leistungsverbesserungen ab dem 01.01.2017 in der Pflegeversicherung zusammengestellt.

1. Überleitung von den Pflegestufen in die Pflegegrade

Da Sie bereits eine Pflegestufe haben, werden Sie automatisch von Ihrer Pflegekasse in einem Pflegegrad übergeleitet.
Sie müssen keinen Antrag stellen. Ihre Pflegekasse informiert Sie bis Ende des Jahres.

Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz) Mit eingeschränkter Altagskompetenz
(bisher erhöhte Sachleistung wegen Demenz)
Bis 31.12.2016 Ab 1.1.2017 Bis 31.12.2016 Ab 1.1.2017
    Stufe 0 Pflegegrad 2
Stufe 1 Pflegegrad 2 Stufe 1+ Pflegegrad 3
Stufe 2 Pflegegrad 3 Stufe 2+ Pflegegrad 4
Stufe 3 Pflegegrad 4 Stufe 3 Pflegegrad 5
Härtefall Pflegegrad 5 Härtefall Pflegegrad 5

2. Leistungsansprüche ab 1.1.2017

Leistungen PG1 PG2 PG3 PG4 PG5
  Beiträge in Euro pro Monat
Pflegegeld 316 545 728 901
Sachleistung durch den Pflegedienst 689 1298 1612 1995
Entlastungsleistungen 125 125 125 125 125
Zuschlag Wohngemeinschaft 214 214 214 214 214
Tagespflege 689 1298 1612 1995
Pflegehilfsmittel für Pflegeperson 40 40 40 40 40
  Beiträge in Euro pro Jahr
Kurzeitpflege 1612/Jahr
Verhinderungspflege 1612/Jahr + ggf. 806 aus Kurzeitpflege
  „Einmalige“ Leistungen
Wohnungsumbau bis 4000 pro Maßnahme
Pflegekurse für Pflegepersonen ja ja ja ja ja

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie bitte einfach mit unseren Mitarbeitern oder rufen Sie uns an.